KVW-Leitlinien zu Corona-Infektionsschutzmaßnahmen / Hygienekonzept (Anlehnung DVW-LVW):

Es besteht grundsätzliche Mund-/Nasenschutzpflicht beim Kommen und Gehen der Teilnehmer sowie an den Stellen, wo die Abstände nicht eingehalten werden können. Die Anweisungen der Moderatoren/Referenten sind zu beachten.

Mindestabstand 1,5m ist von Teilnehmern und Moderatoren einzuhalten.

Alle teilnehmenden Personen werden vor Start der Aktion auf die geltenden Hygieneregeln hingewiesen.

Die Kreisverkehrswacht Aichach-Friedberg stellt notwendiges Desinfektionsmaterial für alle Teilnehmer und Moderatoren zur Verfügung.

Fahrräder und sonstiges Aktionsmaterial wird regelmäßig nach Gebrauch desinfiziert. Es dürfen nur eigene Helme benutzt werden.

Personen mit corona-typischen Symptomen (Fieber, Geschmacksverlust) oder Quarantäne-Auflagen dürfen nicht an der KVW-Aktion teilnehmen.

Die Kreisverkehrswacht Aichach-Friedberg erfasst alle Teilnehmer und Begleitpersonen mit ihren Kontaktdaten zur eventuellen Nachverfolgung von Kontaktketten. Alle erfassten Daten werden nach 4 Wochen unaufgefordert durch die Kreisverkehrswacht Aichach-Friedberg vernichtet.